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3. Schwyzer Kulturwochenende

Bereits zum dritten Mal findet das Schwyzer Kulturwochenende als Höhepunkt des Schwyzer Kulturjahres statt. Konzentriert an einem Wochenende präsentiert der Kanton Schwyz seine grosse Vielfalt und das breite Spektrum an Kultur.

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Das Festival vereint 130 Veranstaltungen in 33 Ortschaften unter einem Namen. Vom 11. – 13. April 2014 wird dem abwechslungs­reichen Kulturschaffen im Kanton Rechnung getragen und das Publikum kommt in den Genuss einer breiten Auswahl an Anlässen. Das Schwyzer Kulturwochenende steht unter dem Patronat der Kultur­kommission des Kantons Schwyz und wird orga­nisiert vom Verein SchwyzKulturPlus.

Veranstaltungen in Merlischachen

Freitag, 11. April 2014 – 17 Uhr
3. Schwyzer Kulturwochenende
– Wittwer/Baggenstos/Lazura Vernissage & DJ, Rest. Linde, Luzernerstr. (19-22 Uhr)
– Offenes Atelier Magda Blau, Schilfweg 25

Samstag, 12. April 2014 – 11 bis 18 Uhr
3. Schwyzer Kulturwochenende
– Wittwer/Baggenstos/Lazura, Rest. Linde, Luzernerstr. (15 – 19 Uhr) /
Live Eis Skulpturen schnitzen (17 Uhr)
– Offenes Atelier Magda Blau, 14-18 Uhr, Schilfweg 25
– M & U Stutz, 11 – 17 Uhr, Scheune Stutz Gütsch

Sonntag, 13. April 2014 – 11 bis 18 Uhr
3. Schwyzer Kulturwochenende
– Wittwer/Baggenstos/Lazura Finnisage, Rest. Linde, Luzernerstr. (13 – 16 Uhr)
– Offenes Atelier Magda Blau, 14-18 Uhr, Schilfweg 25
– M & U Stutz, 11 – 17 Uhr, Scheune Stutz Gütsch

 

Offizielle Website vom Schwyzer Kulturwochenende

Kinderfasnacht mit Umzug 2014

Am Samstag den 22. Februar 2014 findet in Merlischachen die Kinderfasnacht mit Umzug und anschliessendem Kinderball in der Mehrzweckhalle Merlischachen statt.

Der Umzug startet 14 Uhr ab Bahnhof Merlischachen und führt durch die Bahnhofstrasse via Luzernerstrasse bis hin zum Schulhaus wo anschliessend der Kinderball stattfindet. Dafür wird die Strasse für kurze Zeit (14 – 14.45 Uhr) für den Verkehr gesperrt.

Gruppen sind herzlich eingeladen, das fasnächtliche Treiben am Umzug mitzugestalten.

Südumfahrung PLUS deutlich angenommen

Die Pluralinitiative «Südumfahrung PLUS»; Abschnitt 2 von Urs Baumberger, Hans Brandenberg, Felix Höhn, Lenz Lothenbach, Hans Lüthold und Bruno Werder wurde mit 3377 JA Stimmen zu 1180 Nein Stimmen deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 58%.

„Südumfahrung PLUS“

Ja Nein Leer Ungültig
 Stimmen 3377 1180 115 3

 

Die Resultate der anderen eidgenössischen Volks-Abstimmungen lauten wie folgt:

„Gegen Masseneinwanderung“

Ja Nein Leer Ungültig
 Stimmen 2843 2260 38 0

Stimmbeteiligung: 62.67%

 

„Für den öffentlichen Verkehr“

Ja Nein Leer Ungültig
 Stimmen 2982 2083 51 0

Stimmbeteiligung: 62.37%

 

„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“

Ja Nein Leer Ungültig
 Stimmen 1997 3091 38 0

Stimmbeteiligung: 62.49%

 

Anzahl Stimmberechtigte im Bezirk Küssnacht am 9. Februar 2014: 8203
Quelle: kuessnacht.ch

SBB plant neue Antenne in Merlischachen

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Die SBB plant auf der Strecke Küssnacht-Merlischachen eine 20 Meter hohe Bahnfunkanlage bestehend aus Basisstation und einer abgesetzten Station. Der Standort befindet sich direkt an der Dorfgrenze zur Gemeinde Meggen auf der Höhe der bestehenden SBB Bahnlinie.

Die Funkanlage besteht aus einem 20 Meter hohen Mast mit zwei GSM-R-Antennen und einer Technikkabine für die Sendeanlage und einer Funkanlage mit einem 10,2 Meter hohen Mast mit zwei GSM-R Antennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage.

sbb-funkanlage-standortÖffentliche Einsichtnahme
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.  Die Gesuchsunterlagen liegen während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:

Bezirk Küssnacht, Planen Bauen Umwelt und Verkehr, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht.
Die Auflagefrist beginnt am 31. Januar und endet am 3. März 2014.

Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.) werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt, und die Hochbauten werden profiliert.

Einsprachen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und
begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen I,
3003 Bern, einzureichen.
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls
aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände
sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 35–37
EntG).

Schwyz, 31. Januar 2014

Links

Dieses Wochenende:
Eidg. Volksabstimmung

Masseneinwanderung, Abreibungsfinanzierung und Ausbau der Bahn: Auf eidgenössischer Ebene kommen nächstes Wochenende (9. Februar) gleich drei umstrittene Vorlagen zur Abstimmung.

In Merlischachen können die Stimmzettel bis spätestens Sonntags 11 Uhr in die Wahl Urne beim Schulhaus (vis-a-vis Brunnen) hineingeworfen werden.

abstimmungs-wochenende