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Fussgängerstreifen Bahnhofstrasse: Verwaltungsgericht weist Sache ans Tiefbauamt zurück

Der im Sommer 2025 entfernte Fussgängerstreifen an der Luzernerstrasse bei der Bahnhofstrasse beschäftigt die Behörden erneut. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Beschwerde dreier Anwohner gutgeheissen und den Entscheid des Regierungsrats aufgehoben. Das Tiefbauamt muss sich nun in einem eigenen Verfahren noch einmal mit der Querung befassen.


Hintergrund

Im Zuge der Sanierung der Luzernerstrasse (Kantonsstrasse Nr. 2) wurde im Sommer 2025 der langjährig bestehende Fussgängerstreifen bei der Einmündung Bahnhofstrasse nach Fertigstellung des Deckbelags nicht mehr markiert. An der bisherigen Querungsstelle verblieben lediglich abgesenkte Randsteine und eine Beleuchtung. Rund hundert Meter weiter östlich – beim Dorfladen und Schulhaus – wurde ein anderer Fussgängerstreifen saniert und mit einer Mittelschutzinsel versehen.

Die drei Anwohner Philipp Räber, Peter Zumbühl und Silvan Seeholzer wehrten sich gegen die ersatzlose Entfernung. Sie machten geltend, dass die Querung eine zentrale Verbindungsfunktion erfüllt: zwischen den nördlich gelegenen Wohngebieten, dem Bahnhof, der südlichen Dorfseite, dem See- und Freizeitbereich sowie dem lokalen Fuss- und Wanderwegnetz. Auch der Bezirksrat Küssnacht hatte sich bereits früh in gleicher Weise beim Tiefbauamt für die Querung eingesetzt und die Beschwerde der Anwohner im Verfahren vollumfänglich unterstützt. Dass Bezirk und Anwohnerschaft in der Sache am selben Strang gezogen haben, war für den Verlauf des Verfahrens von Bedeutung.

Der Entscheid

Mit Entscheid vom 24. September 2026 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde gutgeheissen. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrats wird aufgehoben, und die Sache wird an das Tiefbauamt zurückgewiesen, das nun ein formelles Verfahren durchführen muss.

Das Gericht hält dabei fest, welche Punkte das Tiefbauamt in seiner neuen Prüfung berücksichtigen muss. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Massnahmen zur Sicherung der Querung ernsthaft geprüft worden sind, bevor der Fussgängerstreifen entfernt wurde – und welche Rolle die konkrete Funktion der Querung im lokalen Fuss- und Wanderwegnetz dabei gespielt hat. Zur Sache selbst – also ob der Fussgängerstreifen am Ende wiederhergestellt oder anderweitig gesichert werden muss – hat das Verwaltungsgericht nicht entschieden. Diese Beurteilung liegt nun beim Tiefbauamt. Die gesamten Verfahrenskosten – sowohl des Verfahrens vor Verwaltungsgericht als auch des vorangegangenen Verfahrens vor dem Regierungsrat – gehen zulasten des Kantons Schwyz; der von den Beschwerdeführern geleistete Kostenvorschuss wird zurückerstattet.

Stimmen der Beschwerdeführer

«Wir sind erleichtert, dass das Verwaltungsgericht unsere Argumentation in zentralen Punkten teilt. Entscheidend ist nun, dass das Tiefbauamt die vom Gericht genannten Punkte sorgfältig prüft.»

«Für uns war die Fahrbahnverengung im Zusammenhang mit der Überbauung Burgmatt der Ausgangspunkt. Mit dem Bezug der neuen Wohnungen kommt ein weiteres Argument hinzu. Hätte das Tiefbauamt den Fussgängerstreifen schon während der Bauarbeiten einfach wieder markiert, hätten sich dieser lange Rechtsweg und erhebliche Verfahrenskosten vermeiden lassen.»

Wie es weitergeht

Das Tiefbauamt wird nun ein eigenes Verfahren durchführen und einen formellen Entscheid treffen. Die IG FGS Merlischachen Bahnhof wird den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen und zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren.


Quelle: Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 24. September 2026 (Verfahrensnummer III 2026 68). Vorberichterstattung: Bote der Urschweiz und Freier Schweizer.

Invasive Ameisen breiten sich in Merlischachen aus

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In den Quartieren Sumpf und Obstgarten hat sich die invasive Ameisenart Tapinoma magnum stark ausgebreitet. Rund 35’000 Quadratmeter sollen inzwischen betroffen sein. Die Bekämpfung dürfte aufwendig und teuer werden.

Die sogenannte Grosse Drüsenameise Tapinoma magnum hat sich in Merlischachen in den Quartieren Sumpf und Obstgarten stark ausgebreitet. Nach Angaben des kantonalen Amts für Gewässer umfasst das bekannte Befallsgebiet rund 35’000 Quadratmeter. Der Bote der Urschweiz berichtet von rund 39 betroffenen Häusern.

Die invasive Ameisenart kann grosse, miteinander verbundene Kolonien bilden. Das Bundesamt für Umwelt weist darauf hin, dass invasive Ameisen unter anderem über Pflanzen und Erdmaterial verschleppt werden können und sich auch in Siedlungsgebieten etablieren.

Eine wirksame Bekämpfung dürfte deshalb nur koordiniert über mehrere Grundstücke hinweg möglich sein. Gemäss dem Zeitungsbericht werden die Kosten für Bekämpfung, Monitoring und Koordination derzeit auf rund eine halbe Million Franken geschätzt. Der Kanton stelle eine Beteiligung von etwa 20 bis maximal 30 Prozent in Aussicht; die genaue Kostenaufteilung zwischen Kanton, Bezirk und Grundeigentümern ist noch offen.

Auch Schäden an Gebäuden sind möglich. In einem betroffenen Gebäude seien bereits Reparatur- und Umbauarbeiten im Umfang von ungefähr 40’000 bis 50’000 Franken erforderlich geworden.

Der Kanton Schwyz arbeitet zudem an einem erweiterten Massnahmenplan Neobiota, der künftig auch invasive Tierarten stärker berücksichtigen und Zuständigkeiten sowie Finanzierung klarer regeln soll.

Quelle: Bote der Urschweiz, 23. September 2026: «Ameisenplage in Wohnquartier kostet eine halbe Million Franken».

Seepolizei entfernt das beliebte «Pföschtli» vor Merlischachen

Das bei vielen Schwimmerinnen und Schwimmern bekannte «Pföschtli» vor der Merlischacher Badi wurde von der Seepolizei entfernt. Der Holzpfosten diente seit Jahren als beliebtes Zwischenziel beim Schwimmen im See. Nun wird nach einer möglichen Alternative gesucht.

Das sogenannte «Pföschtli», ein Holzpfosten rund 150 Meter vom Seeufer entfernt, gehörte für viele Merlischacherinnen und Merlischacher seit Jahren zum Baden im Vierwaldstättersee dazu. Besonders für weniger geübte Schwimmerinnen und Schwimmer diente es als gut sichtbarer Orientierungspunkt und Zwischenziel.

Wie der Freie Schweizer berichtet, wurde der Pfosten Anfang September von der Seepolizei entfernt. Die Kantonspolizei Schwyz begründet dies damit, dass der betreffende Pfahl ohne Bewilligung in den Seegrund gesetzt worden sei. Zudem sei er schräg aus dem Wasser geragt und aus Sicherheitsgründen entfernt worden.

Das «Pföschtli» hatte bereits eine längere Geschichte: Nachdem frühere Holzpfosten verwittert waren, hatten Merlischacherinnen und Merlischacher vor einigen Jahren selbst einen neuen Pfosten organisiert und im Seegrund befestigt.

Ganz verschwinden soll die Idee deshalb möglicherweise nicht. Laut dem Bericht wird bereits über eine bewilligte Boje oder eine andere Markierung als Ersatz nachgedacht. Dafür müssten jedoch zunächst die zuständigen kantonalen Stellen einbezogen und die nötigen Bewilligungen geklärt werden.

Quelle: Freier Schweizer, 4. September 2026: «Die Seepolizei entfernte das beliebte ‹Pföschtli›».

Mittwoch Papiersammlung (09.09.2026)

Am Sammeltag führt die Merlischacher Primarschule die nächste Papiersammlung durch.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Altpapier gebündelt und fest verschnürt bis 12 Uhr und gut sichtbar an den Strassenrand zu stellen. Der Sammelcontainer befindet sich beim Schulhaus auf dem grossen Parkplatz. Wer sein Papier selber bringen möchte, ist laut der Merlischacher Schule freundlich dazu eingeladen.

  • Sammeltag: Mittwoch 9. September 2026
  • Kein Karton, Plastik, Papiertragtaschen und Tetrapackungen.
  • Keine Papierschnitzel, Schreddermaterial via Kehrichtabfuhr entsorgen.
  • «Bring-Service» an den Sammeltagen ab 8.30 Uhr, direkt an die zentralen Sammelplätze: Küssnacht: Luterbach / Immensee, Merlischachen: Schulhäuser

Nicht abgeholtes Sammelgut bitte zwischen 15.00 und 15.30 Uhr am Sammeltag unter 079 732 11 30 melden.

Weitere wichtige Informationen zur Entsorgung und Sammeltouren im ganzen Bezirk Küssnacht und Merlischachen 

Rangliste 41. Seeüberquerung Greppen-Merlischachen

Samstag, 1. August 2026 – Volksschwimmen

Willkommen zur Anmeldung zum Volksschwimmen am 1. August 2026 in Merlischachen.
Das Wichtigste in Kürze:

Info

  • Reglement Schwimmer 2026
  • Strecke Greppen – Merlischachen, ca. 1.8 km.
  • Start in Greppen ist 12.00 Uhr
  • Es gibt keinen Rücktransport nach Greppen.
  • Anmeldung nur noch Online möglich.
  • Registrierung nur noch in Merlischachen möglich.
  • Alle SchwimmerInnen müssen zuerst nach Merlischachen.

Versicherung / Haftung

  • Schwimmen erfolgt auf eigenes Risiko (Minderjährige müssen durch einen Erwachsenen begleitet werden)
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer, der Veranstalter übernimmt keine Haftung
  • Keine Haftung für persönliche Effekten

41. Seeüberquerung Greppen – Merlischachen (1.8 km):

DatumSamstag, 1. August 2026
Ortvon Greppen (LU) nach Merlischachen (SZ)
Besammlung 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Schiffsteg in Merlischachen
Start12.00 Uhr, 1.8 km
Zielca. ab 12.20 Uhr in Merlischachen
KontaktstelleEinwohnerverein „Unser Merlischachen“
schwimmen@unser-merlischachen.ch 
Tel: 077 537 86 37
AnmeldungNur noch Online Anmeldung möglich bis Kontingent erreicht.
Teilnehmerzahl ist aus Sicherheitsgründen begrenzt! 
StartgeldErwachsene: 45 CHF / Kinder & Jugendliche 12 bis 15.99 Jahre: 20 CHF
DurchführungUnser Merlischachen, Tel: 077 537 86 37
AuszeichnungJA
ZeitmessungJA
InformationenReglement Schwimmer 2026

Organisation: SLRG Küssnacht & Unser Merlischachen
Festwirt: Verein Freiwillige Feuerwehr Merlischachen