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Räumliches Entwicklungskonzept Küssnacht – Informationen

Am Donnerstag, 3.12.2020 von 19 – 21 Uhr findet im Schulhaus Merlischachen, Raum Allmig eine Sprechstunde zum REK statt. Für eine Teilnahme muss man sich anmelden unter der E-Mail Adresse bauamt@kuessnacht.ch.
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit und teilen Sie den Verantwortlichen mit, wie sich der Bezirk und besonders das Dorf Ihrer Meinung nach entwickeln soll!

Ihre Meinung ist wichtig!

Nutzen Sie diese Möglichkeit und schreiben Sie uns, wie sich der Bezirk Küssnacht entwickeln soll und welche Qualität zu erhalten sind. Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie bei der Umfrage mit. Anfangs Dezember besteht zudem die Möglichkeit, in einer individuellen Sprechstunde spezifische Fragen zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter “ Räumliches Entwicklungskonzept Küssnacht. Hier geht es zur Online-Umfrage.

Dokumente

Präsentation Infoveranstaltung – Öffentliche Mitwirkung [pdf, 3.4 MB]
Räumliches Entwicklungskonzept Bezirk Küssnacht [pdf, 6.3 MB]
Medienmitteilung Räumliches Entwicklungskonzept [pdf, 1.5 MB]

Video der Infoveranstaltung
Aufzeichnungsvideo der Infoveranstaltung vom 11.11.2020

Kirchgemeindeversammlung 2020

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung am
Montag, 16. November 2020, 20.00 Uhr
im Schulhaus Merlischachen (Vereinslokal)

Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Kirchgemeinde vom 18.11.2019
3. Jahresbericht
4. Jahresrechnung 2019
5. Information Kirchenstiftung
6. Voranschlag 2021 mit einem Steuerfuss von 0.07 Einheiten (Reduktion 0.01)
7. Wahlen (Amtszeit 4 Jahre):
– Urs Odermatt, Kirchengutsverwalter
– Barbara Waszkis, Kirchenratsschreiberin
– Markus Zihlmann, Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
8. Verschiedenes

Wir befinden uns in einer ausserordentlichen Lage und die Kirchgemeindeversammlung wird unter Beachtung der aktuellen Covid-19 Bestimmungen des Bundes und des Kt. Schwyz (u.a. Schutzmaskentragpflicht) abgehalten.

Stimm- und wahlberechtigt sind Mitglieder der Kantonalkirche der röm.-kath. Konfession ab erfülltem 18. Altersjahr, welche in unserem Kirchgemeindegebiet Wohnsitz haben.

Der Kirchenrat 

Quelle: Postversand / Angaben ohne Gewähr

Ausbau Fahrradstreifen Luzernerstrasse in Merlischachen

Ab Montag, 9. November 2020 werden auf der Luzernerstrasse in Merlischachen im Bereich Räbeweg Bau- und Belagsarbeiten ausgeführt. Die Massnahmen dienen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

Die Luzernerstrasse ab Einmünder Räbeweg bis zum Meggerstutz wird bergseitig verbreitert. Dabei wird die vorhandene Mauer abgebrochen und durch eine neue bergseitige Stützmauer ersetzt. Der zukünftige Strassenquerschnitt entspricht dem Standard des Kantons Schwyz und besteht aus zwei Fahrspuren von je 3.00 m Breite und einem parallel geführten bergseitigen Radstreifen von 1.50 m. Das seeseitige Trottoir bleibt bestehen. Auf der Luzernerstrasse wird ein lärmmindernder Deckbelag vom Räbeweg bis Husmattweg eingebracht.

Termine

Die beauftragte Unternehmung wird mit den Arbeiten am Montag, 9. November 2020, beginnen. Der Ausbau des Fahrradstreifens und der Einbau des Deckbelags erfolgen bis im Juli 2021. Da diese Arbeiten witterungsabhängig sind, können bei schlechter Witterung Verzögerungen eintreten.

Verkehrsbehinderungen

Der Verkehr im Baustellenbereich wird einspurig geführt und mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Die durch die Bauarbeiten betroffenen Liegenschaften sind grundsätzlich immer zugänglich. Es ist jedoch temporär mit Behinderungen zu rechnen.
Die Bauherrschaften und sämtliche am Bau Beteiligten sind bestrebt, die Arbeiten termingerecht und unter grösstmöglicher Rücksichtnahme aller Betroffenen durchzuführen. Das Baudepartement des Kantons Schwyz dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anstössern für ihr Verständnis.

Baudepartement Kanton Schwyz

Quelle: https://www.kuessnacht.ch/verwaltung/news.html/104/news/524

Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung von Covid-19 getroffen. Diese sind ab 29. Oktober 2020 in Kraft. Über die Massnahmen des Bundes hinaus gelten nur diejenigen kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, welche weiter gehen. Die kantonale Covid-19-Verordnung gilt in den folgenden Punkten zusätzlich zur Bundesverordnung bzw. über diese hinaus:

  • Im Kanton Schwyz ist die Durchführung von Veranstaltungen im nicht privaten Bereich mit über 30 Personen sowohl im Innen und im Aussenbereich verboten. Bei den Massnahmen des Bundes ist die Grenze bei 50 Personen.
  • Am Arbeitsplatz gilt in den Innenräumen eine Maskentragepflicht. Sämtliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer und selbständig Erwerbende haben eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskentragepflicht am Arbeitsplatz sind Personen, die alleine in einem geschlossenen Raum arbeiten (z.B. Einzelbüro). Diese kantonale Ausnahmebestimmung ist strenger als diejenige des Bundes, nach welcher die Maskentragepflicht nicht für Arbeitsbereiche gilt, in denen der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann (namentlich in abgetrennten Räumen).

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können.

Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie».